RDSB Rettungsdienstschulen Bayern GmbH

 

Geltungsbereich der RDSB Rettungsdienstschulen Bayern GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der der RDSB Rettungsdienstschulen Bayern GmbH , nachstehend "Teilnehmer oder Auftraggeber" genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Seminare und Dienstleistungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

Durchführung von Seminaren entsprechend dem Leistungskatalog. Insbesondere wird vereinbart, dass der Auftraggeber bei (Inhouse) Seminaren:

·      ein ausrechend großer Raum > 50m2 zur Verfügung steht

·      einen Beamer und Flipchart oder Whiteboard mit Stiften zur Verfügung steht

·      für Brandschutzkurse eine Freifläche von ca. 100m2 verfügbar ist

·      sofern es sich um einen Kurs für betriebliche Erste Helfer handelt alle behördlichen Unterlagen der Berufsgenossenschaft vor Kursbeginn selbstständig vorbereitet und den Veranstalter zur Verfügung stellt.

Durchführung von Sanitäts- und Brandsicherheitswachdiensten

Vermietung von Material und Ausrüstung für notfallmedizinische Zwecke 

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Bestätigung des Angebots auf dem Postweg oder elektronische Post. Bei Seminaren kann die verbindliche Anmeldung auch über die Onlineplattform HiOrg Server erfolgen.

3.2 Der Kunde erhält nach Eingang des unterschriebenen Angebots eine Auftragsbestätigung. Ist die Anmeldung via HiOrg Server erfolgt, so erhält der Teilnehmer über die hinterlegte E-Mail eine Anmeldebestätigung.

3.3 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Pauschalseminars, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.4 Der Veranstalter behält sich vor, bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten wurden.

3.5 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Der Teilnehmer ist nicht zur Minderung oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen berechtigt.

3.6 Ein Ersatzangebot nach 3.5 ist für folgende Seminare ausgeschlossen:

1. Ausbildung zum First Responder 2. Ausbildung Rettungsdiensthelfer 3. Ausbildung zum Ausbilder für Erste Hilfe

  4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnehmergebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des

Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per:

·      Vorkasse (Voraussetzung für Kurse; zum First Responder, Rettungsdiensthelfer oder Ausbilder für Erste Hilfe) 

·      Rechnung

·      direkte Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft

·      seiner Zahlungspflicht nachkommen.

4.3 sämtliche Zahlungen sind 21 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Ist bei der Ausbildung zum Rettungsdiensthelfer, oder zum Erste Hilfe Ausbilder die Zahlung bis zum 1. Lehrgangstag nicht erfolgt, kann der Veranstalter eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers oder Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5 sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %, sofern diese nicht für Träger von privaten Bildungseinrichtung für Schul- und Bildungszwecke zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21a UStG vorliegt.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer/Auftraggeber.

5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer/Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall des Teilnehmers, seiner im Haushalt lebenden Angehörigen, seines dienstlichen Vertreters oder einer Person, die der Teilnehmer vertreten muss sowie der Verlust oder die örtliche Änderung des Arbeitsplatzes des Teilnehmers, die eine Kursteilnahme unzumutbar machen.

5.3 Rücktritt des Teilnehmers oder Auftraggebers werden wie folgt berechnet:

•      Ab dem 21. Tag bis zum einschließlich 14. Tag zum Kursbeginn 50%

•      weniger als 14 Tage zum Kursbeginn 75%

6. allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

6.5 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.8 Haftung Für mitgebrachte Gegenstände, Die Rettungsdienstschule übernimmt keine Haftung. Ebenso ist ein Haftungsanspruch bei Unfällen und für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder auf dem Gelände eingestellter Fahrzeuge ausgeschlossen.

7. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

10. sonstige Bestimmungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie das Abbedingen der Schriftform bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11. Datenverarbeitung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der elektronischen Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs-/Dokumnetations und Prüfungsabwicklung einverstanden. Bei betrieblichen Erst- oder Brandschutzhelfern, sowie Betriebssanitätern beinhaltet dies die Übermittlung der erfolgreichen Teilnahme am Seminar gegenüber dem entsendenden Arbeitgeber mit Vor- und Nachname, sowie Geburtsdatum.

12. Zahlungsbedingungen Sanitätsdienste

Verrechnet wird die tatsächliche Anwesenheit pro angefangener halben Stunde, mindestens jedoch 5 Stunden. Bei einer Dienstzeitüberschreitung von mehr als einer Stunde wird für die überschrittene Zeit ein Zuschlag von 100% erhoben. Bei Stornierungen der Dienstleistungen im Sanitätswesen unter 28 bis 14 Werktagen zum Veranstaltungstermin werden 50% der Angebotssumme fällig. Bei unter 14 Tagen 75% der Angebotssumme.

13. salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäfts-gründen der Parteien am nächsten kommt.